Widerspruch Mahnbescheid – Vorlage kostenlos

Widerspruch gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid – fristgerecht innerhalb von 2 Wochen beim zuständigen Mahngericht einlegen.

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Wichtige Hinweise

Rechtlicher Hinweis

Der Widerspruch gegen einen Mahnbescheid muss innerhalb von **2 Wochen** nach Zustellung beim zuständigen Mahngericht eingehen. Eine **Begründung ist nicht erforderlich** – es reicht die Erklärung des Widerspruchs. Nach dem Widerspruch wird das Verfahren an das zuständige Streitgericht abgegeben. Achtung: Wenn Sie nicht widersprechen, kann der Gläubiger einen **Vollstreckungsbescheid** beantragen!

Diese Vorlage dient nur der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Häufig gestellte Fragen