Vollmacht Finanzamt – Vorlage kostenlos
Mit dieser Vollmacht bevollmächtigen Sie eine Person, Sie in steuerlichen Angelegenheiten gegenüber dem Finanzamt zu vertreten.
Wichtige Hinweise
Die Bevollmächtigung gegenüber dem Finanzamt richtet sich nach **§ 80 AO (Abgabenordnung)**. Die Vollmacht muss schriftlich erteilt werden. Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer können auch über das **ELSTER-Verfahren** elektronisch bevollmächtigt werden (§ 80a AO). Das Finanzamt kann die Vorlage einer **schriftlichen Vollmacht** verlangen. Für die Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten gelten zudem die Vorschriften des **Steuerberatungsgesetzes (StBerG)** – die geschäftsmäßige Steuerberatung ist bestimmten Berufsgruppen vorbehalten (§ 3 StBerG).
Diese Vorlage dient nur der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.