Wohnungsgeberbestätigung – Vorlage kostenlos

Die Wohnungsgeberbestätigung ist gesetzlich vorgeschrieben (§19 BMG) und muss dem Mieter für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt ausgestellt werden.

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Wichtige Hinweise

Rechtlicher Hinweis

Vermieter sind gemäß **§19 BMG** verpflichtet, dem Mieter innerhalb von 2 Wochen nach Einzug eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Die Verweigerung kann mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 € belegt werden. Der Mieter benötigt das Dokument für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt.

Diese Vorlage dient nur der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Häufig gestellte Fragen