Kündigung Ausbildungsvertrag – Vorlage kostenlos

Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses durch Auszubildenden oder Ausbilder – in der Probezeit, aus wichtigem Grund oder bei Berufswechsel.

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Wichtige Hinweise

Rechtlicher Hinweis

Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses nach §22 BBiG:

- **Probezeit** (1–4 Monate): Kündigung jederzeit, fristlos, ohne Begründung, von beiden Seiten

- **Nach Probezeit**: Nur aus **wichtigem Grund** fristlos (§22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG) oder durch den Azubi bei Berufswechsel mit **4 Wochen Frist** (§22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG)

- Kündigung muss **schriftlich** erfolgen

- Bei Minderjährigen müssen die Erziehungsberechtigten zustimmen

Diese Vorlage dient nur der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Häufig gestellte Fragen