Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) – Vorlage kostenlos
Einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach §4 Abs. 3 EStG für Freiberufler, Kleinunternehmer und Selbstständige.
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Wichtige Hinweise
Rechtlicher Hinweis
Die EÜR nach §4 Abs. 3 EStG dürfen nur Freiberufler, nicht buchführungspflichtige Gewerbetreibende und Kleinunternehmer verwenden. Buchführungspflicht gilt ab 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn (§141 AO). Das Finanzamt verlangt die EÜR in elektronischer Form (Anlage EÜR zur Steuererklärung). Diese Vorlage dient der internen Übersicht – für die Steuererklärung ist die offizielle Anlage EÜR zu verwenden.
Diese Vorlage dient nur der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.