Arbeitsvertrag Arbeit auf Abruf – Vorlage kostenlos

Rechtssicherer Arbeitsvertrag für Arbeit auf Abruf nach §12 TzBfG. Regelt die Mindestarbeitszeit, Ankündigungsfrist und die flexible Einteilung der Arbeitseinsätze.

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Wichtige Hinweise

Rechtlicher Hinweis

Bei **Arbeit auf Abruf** (§12 TzBfG) muss eine wöchentliche Mindestarbeitszeit vereinbart werden. Fehlt eine Vereinbarung, gelten **20 Stunden** als vereinbart. Die Höchstarbeitszeit darf das **Dreifache** der Mindestarbeitszeit nicht übersteigen (bei 10 Std. Minimum also max. 30 Std.). Die **Ankündigungsfrist** beträgt mindestens 4 Tage. Jeder Einsatz muss mindestens **3 zusammenhängende Stunden** umfassen. Auch bei Nichtabruf besteht Vergütungsanspruch für die Mindeststunden.

Diese Vorlage dient nur der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Häufig gestellte Fragen